Archiv der Kategorie: Grundgesetz

WRINT: Politikunterricht – Wie funktioniert die deutsche Gesetzgebung?

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Die Gesetzgebung ist einer zentralen Teile der staatlichen Aufgaben. Mit ihr werden allgemeingültige Regeln für die Gesellschaft entworfen und verbindlich festgelegt. Der Gesetzgebungsprozess liegt dabei in Händen der deutschen Parlamente: dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Bundesregierung hat nur die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, kann aber nur indirekt bestimmen, was mit den Gesetzen im Prozess passiert.

Das folgende Schaubild zeigt den Gesetzgebungsprozess als Ablauf:

Sieht kompliziert aus? Hier ist ein chronologischer Ablauf des Prozesses:

  • Gesetzesinitiative – Ein Gesetz wird vorgeschlagen
    • vom Bundestag direkt
    • vom Bundesrat, dann wird es der Bundesregierung zur Stellungnahme gegeben und die leitet es weiter an den Bundestag
    • von der Bundesregierung, die es erst zur Stellungnahme an den Bundesrat gibt, der an diesem Gesetz inhaltlich arbeitet, und dann weiter an den Bundestag gibt
  • der Bundestag bearbeitet dann das Gesetz
    • in der ersten Lesung wird es vorgestellt
    • danach wird es in Fachausschüssen beraten und geändert
    • die von den Fachausschüssen erstellte Beschlussvorlage kommt in die zweite Lesung
    • jetzt können alle Fraktionen und einzelne Abgeordnete Änderungsanträge stellen, die abgestimmt werden
    • das fertige Gesetz wird in der dritten Lesung vorgestellt und es gibt eine Abschlussabstimmung: scheitert das Gesetz hier nicht, dann geht es weiter
  • der Bundesrat erhält das Gesetz und kann entweder zustimmen oder ablehnen
    • lehnt er es ab, dann können der Bundesrat, Bundestag und die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen
      • im Vermittlungsausschuss sitzen 16 Vertretende der Länder (für jedes eine*r) und 16 Vertretende des Bundestags. Er tagt absolut geheim.
      • Hat der Vermittlungsausschuss ein Ergebnis kommt dieses erst zum Bundestag (Das Gesetz ist ja geändert und er muss nochmal abstimmen. Das Gesetz kann hier scheitern.).
      • Dann kommt das Gesetz zurück in den Bundesrat für eine neue Abstimmung.
        • sollte das Gesetz hier scheitern kommt es darauf an, was für ein Gesetz es ist: bei Zustimmungsgesetzen (Gesetze, die Länderhoheiten betreffen) ist es gescheitert. Bei Einspruchsgesetzen (Gesetze die nur den Bund betreffen), kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen. 
      • sollte das Gesetz positiv abgestimmt sein, kommt es zum Bundespräsidenten
  • der Bundespräsident prüft, ob das Gesetz nicht der Verfassung widerspricht und verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist. Ist dies der Fall unterschreibt er, der Bundeskanzler und der zuständige Minister und das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die deutsche Gesetzgebung ist davon geprägt, dass Mehrheit des Bundestages von einer Koalition bestimmt wird, die einen Koalitionsvertrag durchsetzen möchte. Um die Durchsetzung zu sichern wird das informelle Prinzip des „Fraktionszwangs“ bemüht.

WRINT: Politikunterricht – Was ist das Bundesverfassungsgericht?

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Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Instanz der deutschen Judikative. Es besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern, die jeweils abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat mit 2/3 Mehrheit bestimmt werden. Die Amtszeit der Richter beträgt zwölf Jahre und sie können nicht wiedergewählt werden.

Das Bundesverfassungsgericht ist für verschiedene Rechtsfälle zuständig:

  • Die Verfassungsbeschwerde ist die Möglichkeit für jede Bürgerin und jeden Bürger beim Verfassungsgericht gehört zu werden, wenn sie denken, dass ihre Grundrechte durch Regierungshandeln oder Gesetze direkt eingeschränkt ist. Sie ist immer kostenlos und jedem erlaubt. Allerdings werden wenige Beschwerden angenommen.
  • Organklagen und Bund-Länder-Streitigkeiten können naturgemäß nur am Bundesverfassungsgericht verhandelt werden.
  • Die Normenkontrolle erlaubt es den anderen Gerichten Deutschlands Rechtsfälle zur Überprüfung an das Verfassungsgericht zu übertragen. Während die anderen Gerichte das geschriebene Recht nicht in Frage stellen können, kann das Verfassungsgericht die entsprechenden Rechtsnormen mit Bezug auf das Grundgesetz für ungültig erklären.
  • Dem Bundesverfassungsgericht obliegt die Möglichkeit Parteien zu verbieten. Dafür muss die Verfassungswidrigkeit der Parteien festgestellt werden, was sehr schwierig ist.
  • Dazu überprüft das Bundesverfassungsgericht die Wahlen in Deutschland.

WRINT: Politikunterricht – Wie funktioniert das Wahlsystem?

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Um ein Parlament zu bestimmen gibt es in Demokratien den bewährten Weg der Wahl. Dabei gibt es zwei grundlegende Prinzipien, nach denen die Stimmen der Wählenden auf die Sitze im Parlament aufgeteilt werden:

Wahlsysteme generell

Diese beiden Prinzipien führen zu unterschiedlichen Effekten. Während das Mehrheitswahlrecht dafür sorgt, dass kleine Parteien weniger Sitze bekommen und damit klare Mehrheiten im Parlament wahrscheinlicher werden, sorgt das Verhältniswahlrecht für eine bessere Repräsentation der verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen. Dafür neigen Parlamente, die nach Verhältniswahlrecht zusammengestellt werden dazu schwieriger Regierungsmehrheiten zu generieren, während die klaren Mehrheiten nach Mehrheitswahlrecht weniger Repräsentation garantieren.

Das in Deutschland angewandte personalisierte Verhältniswahlrecht versucht beide Konzepte zu vereinen, um einen Mittelweg zwischen Repräsentation und Regierbarkeit zu schaffen. Dabei gibt es zwei Stimmen:

  • Die Erststimme bestimmt nach dem Mehrheitswahlrecht einen Direktkandidaten, der für den Wahlkreis garantiert in den Bundestag einzieht.
  • Die Zweitstimme wird ausgezählt und bestimmt nach dem Verhältniswahlrecht die Zusammensetzung des Bundestages.

Das bekannteste Phänomen dieses Wahlsystems sind die Überhangmandate. Da die Sitze für Erststimmenkandidaten garantiert sind, können Parteien, denen nach den Zweitstimmen weniger Sitze zustehen trotzdem die Direktkandidatensitze behalten. Diese Mandate hängen über. Das führt allerdings dazu, dass die Verhältnisse im Bundestag nicht mehr gewährleistet sind. Deswegen wurde das Wahlrecht mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen und beinhaltet derzeit ((Stand: Mitte 2016)) Ausgleichsmandate, die verteilt werden um die Verhältnisse nach der Zweitstimme wieder richtig abzubilden.

Jenseits dieser Phänomene gibt es mit dem aktuellen Wahlrecht noch einige andere Probleme, die unter anderem zu negativem Stimmgewicht, also dem Effekt, dass das Stimmen für eine Partei dazu führen kann, dass diese Sitze verliert, führen. Genauere Erläuterungen zu diesen findet sich auf den Seiten von Wahlrecht.de.

Update: Auf Wunsch hier pdf Versionen der Arbeitsblätter:

Bundestagswahlen Lösung Bundestagswahlen Wahlsysteme generell Lösung Wahlsysteme generell

WRINT: Politikunterricht – Wie kann man politisch mitwirken?

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Zur Demokratie gehört die politische Mitwirkung. Politisch mitwirken kann man in Deutschland auf verschiedene Arten. Zum einen gibt es institutionalisierte politische Mitwirkung in der Form von Wahlen und Bürgerentscheiden. Zum anderen einen Strauß an anderen Möglichkeiten sich politisch zu äußern.

Institutionalisierte politische Mitwirkung

Die wichtigste Form institutionalisierter politischer Mitwirkung sind natürlich Wahlen und Abstimmungen. Doch es gibt auch Möglichkeiten direkteren Einfluss auf Politiker zu nehmen, in dem man seinen Abgeordneten kontaktiert, zu Bürgersprechstunden geht, einen Lobbyisten beauftragt, eine Petition an den Bundestag richtet oder Mitglied in einer Partei wird.

Diese ganzen Möglichkeiten sind so vom Gesetzgeber und dem Grundgesetz vorgesehen und stehen generell jedem deutschen Bürger, wobei man für bestimmte Mitwirkungsmöglichkeiten mindestens 18 Jahre sein muss.

Nicht-institutionalisierte politische Mitwirkung

Jenseits der ganzen vorgesehenen gibt es allerdings auch viele Mitwirkungsmöglichkeiten, die nicht institutionalisiert sind. Die bekannteste Form hiervon sind wohl Demonstrationen, die mittlerweile schon zum Standardinventar politischen Aktivismus gehören. Doch diese sind erst der Beginn der Möglichkeiten vom Verändern von Wahlplakaten, dem Ausspielen politischer Akteure bis zum Aushebeln politischer Entscheidungen durch eigenen Aktivismus gibt es heutzutage viele Möglichkeiten, über mediale Präsenz politische Entscheidungen und Entscheider zu beeinflussen. Im Gegensatz zu den institutionalisierten Formen von Mitwirkung, die eine garantierte aber im Zweifel eher geringe Wirkungen haben, sind diese Formen politischer Mitwirkung immer ein Spiel mit der öffentlichen Meinung und damit riskanter, aber im Zweifel auch von größerem Erfolg gesegnet, wenn sie funktionieren.

Das genannte Video findet man übrigens hier: https://media.ccc.de/v/28c3-4804-de-politik_hacken#video

WRINT: Politikunterricht – Was ist Demokratie?

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Demokratie ist eine von mehreren Regierungsformen, die Staaten aufweisen können. In der klassischen Staatsformenlehre von Aristoteles war Demokratie (von demos (Volk) und kratein (Herrschaft) aus Begriffsgründen eine entartete Form der Volksherrschaft. Er entwickelte folgendes System:

cc-by Thomas Brandt

cc-by Thomas Brandt

Aus diesem ergibt sich auch die klassische Idee des Verfassungszyklus. Eine gerechte Einzelherrschaft entartet langsam, wird dann von einer Gruppe abgelöst, die irgendwann nur noch die eigenen Ziele im Blick haben und dann vom Volk abgelöst werden. Der Pöbel setzt sich aufgrund seiner Masse durch und irgendwann kommt ein starker Herrscher, der aufräumt.

Die Demokratie selbst gibt es in zwei Arten. Die direkte Demokratie sieht die Herrschaftsausübung direkt in der Hand der einzelnen Bürger, während die indirekte oder repräsentative Demokratie vorsieht, dass gewählte Volksvertreter die Herrschaft ausüben.

In allen modernen Verfassungsstaaten, die man als Demokratie bezeichnen kann finden sich repräsentative Systeme, die mehr oder minder starke direkte Züge tragen. Dies ergibt sich hauptsächlich aus pragmatischen Überlegungen, da die modernen Bevölkerungszahlen und die Komplexität moderner politischer Entscheidungen kaum eine Wahl lassen, als Gesetze von wenigen spezialisierten Beauftragten beschließen zu lassen. Diese müssen aber immer noch dem Volk verpflichtet sein.

Dazu gibt es einige Nebenbedingungen, die dafür sorgen, dass eine Demokratie auch wirklich ihren Zweck erfüllen kann. Diese sind in den anderen Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes zu finden. Ohne Rechtsstaat, Sozialsstaat und Bindung an das Grundgesetz ist eine wirkliche Demokratie nicht möglich.

WRINT: Politikunterricht – Wie sieht der deutsche Sozialstaat aus?

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Artikel 20 des Grundgesetzes sagt in Satz 1:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Dieser Satz begründet auch das Prinzip des Sozialsstaates, das aber ansonsten im Grundgesetz nicht näher definiert wird. Generell wird heutzutage angenommen, dass dem Sozialstaatsprinzip genüge getan wird, in dem es die verschiedenen Sozialversicherungen gibt und der Staat dazu noch für eine Grundversorgung und besondere Gruppen der Bevölkerung ((Behinderte, Kriegsversehrte oder Waisen)) zuständig ist.

Das Sozialversicherungssystem wird generell als der Kern des Sozialstaats gesehen. Es besteht aus fünf Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung.

Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung haben die Aufgabe für Krankheits- und Pflegekosten aufzukommen. Während die Krankenversicherung schon von Bismarck eingeführt wurde, kam die Pflegeversicherung erst in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts eingeführt um die erhöhten Kosten der Pflege von bedürftigen Personen zu finanzieren. Die Krankenversicherung ist in Deutschland keine Versicherung, die allgemein gilt, sondern nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Selbständige, Freiberufler, Künstler, Beamte und Menschen, die nichtselbständig über einem Jahresentgelt von 54.900€ verdienen, können sich auch privat krankenversichern.

Die Rentenversicherung sichert das Auskommen von Menschen im Alter ab. Heutzutage bekommt jeder sozialversicherte Deutsche Rente. Das bedeutet auch, dass Freiberufler, Beamte und Selbständige nicht in die Rentenversicherung einzahlen automatisch davon frei sind, und sich anderweitig absichern müssen. Die Rente richtet sich nach den eingezählten Beiträgen und dem Renteneintrittsalter. Dabei wird von der Rentensumme Geld abgezogen, wenn man früher als zum normalen Renteneintrittsalter in die Rente eintritt. Das bedeutet, dass beim derzeitigen Renteneintrittsalter von nominell 67 Jahren ((Es gibt hier eine Ausnahme für Arbeitnehmer in schweren körperlichen Berufne, die ungeachtet des Alters nach 45 Jahren in diesen Berufen in Rente gehen können.)), jedes Jahr früher vom Rentenbeitrag abgezogen wird. Da sich das reale Renteneintrittsalter kaum ändert, wird hiermit unter anderem die Rentenhöhe durch den Staat beeinflusst.

Die Arbeitslosenversicherung ist dafür zuständig sozial versicherte Arbeitnehmer abzusichern, die ihre Arbeit verloren haben. Die aktuelle Arbeitslosenversicherung bietet für Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig angestellt waren. Diese erhalten eine Leistung, die den durchschnittlichen Entgelten in dieser Zeit minus den Sozialbeiträgen für die Sozialversicherungen entspricht, ungefähr 60-67% des letztjährigen Nettoentgeltes. Die Leistungen werden zeitliche gestaffelt nach der Dauer der vorherigen Beschäftigung gezahlt. Zusaätzlich zu diesen Leistungen bietet die Arbeitslosenversicherung auch noch Leistungen wie Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld.

Nach dem Arbeitslosengeld gibt es nur noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, das sogenannte Arbeitslosengeld II besser bekannt als HARTZ IV. Der Fall vom Arbeitslosengeld in das ALG II kann sehr hoch sein, wenn vorher viel Geld verdient wurde. Selbständige und Freiberufler haben normalerweise nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie freiwillig in das System eingezahlt haben, ansonsten fallen sie sofort in das Arbeitslosengeld II. Dies ist insbesondere problematisch, weil Vermögen, jenseits gewisser geschützter Vermögensteile, unter ALG II erst verbraucht werden muss, bevor der Staat in Leistungen tritt. Das bedeutet, dass eine längere Arbeitslosigkeit zum Verlust eines Großteils des persönlichen Vermögens führen kann, ohne dass der Staat Ausgleichsleistungen vornimmt.

Dank an Peter für die guten Hinweise in den Kommentaren.

Die Unfallversicherung sichert abhängig beschäftigte Arbeitnehmer gegen die Konsequenzen von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen ab.

Finanzierung der Sozialversicherungen

Die Sozialversicherungen werden umlagefinanziert. Das bedeutet, dass die aktuellen Einzahler für die Leistungen, die die aktuellen Empfänger empfangen, aufkommen müssen. Dabei galt lange Zeit, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die selben Prozentbeiträge auf das Gehalt des Arbeitnehmers abführen mussten. Durch Reformen wurde allerdings die Krankenversicherung für die Arbeitgeber gedeckelt, so dass heutzutage die Arbeitnehmer anteilig mehr in die Kassen einzahlen als die Arbeitgeber.

Probleme der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungssysteme leiden unter mehreren Problemen. Das bekannteste ist das demographische Problem. Durch die Überalterung der Gesellschaft gibt es immer mehr alte Menschen, die einen Anspruch auf Rentenversorgung haben und von einer sinkenden Anzahl an jungen sozialversicherten Menschen bezahlt werden müssen. Dadurch steigt automatisch die Last für junge Arbeitnehmer und das Rentenniveau kann innerhalb der Systemlogik nicht dauerhaft gehalten werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass gerade die Bürger, die gut verdienen, also Selbständige, Beamte und hochdotierte Freiberufler nicht in das staatliche Sozialversicherungssystem einzahlen und somit die Schieflage in der Finanzierung noch kritischer wird.

Lösungsansätze für diese Problematik sind: höhere private Selbstversorgung, niedrigere Renten und Arbeitslosensätze oder radikal Systemänderungen wie das bedingungslose Grundeinkommen.

Das Arbeitsblatt, das in der Sendung erwähnt wird, findet ihr übrigens bei der Bundeszentrale für politische Bildung. Die passende Folie findet ihr hier.

WRINT: Politikunterricht – Was ist Gewaltenteilung?

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Aus den absolutistischen Herrschaften der frühen Neuzeit kam die Erfahrung, dass eine Vereinigung der verschiedenen Gewalten in einem Staat eine Gefahr für die Freiheit des Volkes ist. Denn dann kann staatliche Willkür von denjenigen ausgeübt werden, die diese Gewalten in ihrer Hand haben.

Dieser Idee setzen die Denker der Aufklärung die Idee der Gewaltenteilung entgegen. Da die Aufklärung die Freiheit des Menschen in den Mittelpunkt der philosophischen Betrachtung rückt, stellt sie auch fest, dass ein Staat in dem die Gewalt nicht geteilt ist, diese Freiheit maximal beschränken kann.

Der erste Philosoph, bei dem sich eine Idee von Gewaltenteilung findet, ist John Locke, der in seinem Second Treatise on Government die Exekutive von der Föderative trennt. Hierbei bestimmt die Föderative über die Gemeinschaft und erkläre Krieg und Frieden, während die Exekutive die Gesetze ausführt. Im Staat selbst trennt Locke dann noch die Legislative von der Prärogative, die der Exekutive zugeordnet unabhängig für das öffentliche Wohl handeln soll.

Eine, der modernen Sicht sehr ähnliche Idee der Gewaltenteilung formulierte dann erst Montesquieu. Er legt in seinem Werk Vom Geist der Gesetze eine Trennung von Gesetzgebung, Gesetzesausführung und Gesetzesauslegung also Legislative, Exekutive und Judikative. Montesquieu sagt dazu:

„Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.“ – 

Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XI, 6

WRINT: Politikunterricht – Was ist der deutsche Rechtsstaat?

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Das Wort Rechtsstaat wird sehr häufig in der alltäglichen Diskussion über Politik und Justiz verwendet.  Dabei werden viele Vorstellungen über das übergestülpt, was tatsächlich einen Rechtsstaat ausmacht. Technisch ist ein Rechtsstaat nämlich erst einmal weniger romantisch als das gedacht wird, aber nichtsdestotrotz ist er sehr wichtig dafür, dass wir überhaupt einen demokratischen Staat aufbauen können. Der Rechtsstaat besteht aus verschiedenen einzelnen Prinzipien, die alle erfüllt sein müssen, damit man von einem vollständigen Rechtsstaat reden kann.

Rechtsgleichheit

Das Prinzip der Rechtsgleichheit bedeutet, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Dieses beruht auf der einen Seite auf Art. 3 (1), auf der anderen auf der Erkenntnis, dass in einem demokratischen Staat jede rechtliche Bevorzugung von einzelnen Bürgern dazu führt, dass das komplette Staatssystem in Zweifel gezogen werden kann. Nur wenn jeder vor dem Gesetz gleich ist, kann auch verlangt werden, dass Gesetze ernst genommen werden.

Rechtssicherheit

Eine andere Garantie, die ein Rechtsstaat geben muss, ist Rechtssicherheit. Diese garantiert, dass für eine Tat oder einen Fall immer dasselbe Gesetz Anwendung findet und dieses Gesetz zwar immer neu ausgelegt wird, aber Recht nur im Rahmen dieses Gesetzes gesprochen werden kann. Probleme für die es keine Gesetze gibt, können nicht verhandelt werden und Gerichte können auch nicht über die Inhalte der Gesetze hinaus gehen. Oder um es mit Artikel 20 GG zu sagen:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Garantie des unabhängigen Richters

Zu einem Rechtsstaat gehört dazu auch die Garantie eines von den anderen Staatsorganen unabhängigen Richters. Die anderen Prinzipien besitzen nämlich keinen Wert, wenn die Personen, die Recht sprechen selbst beeinflussbar sind, und damit dieser Aufgabe nicht neutral nachkommen können.

Gewaltenteilung

Wie man am obigen Beispiel sehen kann, kann ein Rechtsstaat schwer ohne eine Trennung der staatlichen Gewalten existieren. Ohne diese Trennung können die anderen Prinzipien des Rechtsstaats nicht wirklich durchgesetzt werden. Deswegen ist Gewaltenteilung eher eine Voraussetzung als ein Prinzip des Rechtsstaats.

WRINT: Politikunterricht – Was ist der Verfassungskern? feat. der Bundesstaat

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Änderungen am Grundgesetz sind nicht einfach zu bewerkstelligen. Sie erfordern laut Art. 79 GGeine zwei-Drittel Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Doch es gibt sogar bestimmte Grundgesetzartikel, die nicht gar nicht geändert werden können. Diese Regelung findet man in Artikel 79,(3):

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 

1 und 

20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Damit ist sichergestellt, dass Deutschland auf ewig die freiheitlich-demokratische Grundordnung behält, die in Artikel 1 und 20 festgelegt wird. Deswegen wird Art. 79,(3) auch Ewigkeitsklausel und diese Grundprinzipien der Verfassungskern genannt. Aus den Grundsätzen von Artikel 1 und 20 leiten sich dann Staatsstrukturprinzipien der Bundesrepublik ab:

by-cc Thomas Brandt

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Der Bundesstaat ist unter diesen Prinzipien eines der einfacheren. Die Bundesstaatlichkeit sagt, dass Deutschland immer aus mehreren Bundesländern bestehen muss und, dass diese einen Einfluss auf die Gesetzgebung haben. Dies findet sich im Verfassungsorgan des Bundesrates und in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern. Dazu ist der deutsche Bundesstaat auch nach dem Prinzip der Subsidiarität aufgebaut. Das bedeutet, dass die jeweils kleinste politische Einheit, die für ein Problem zuständig sein kann es auch ist. Die Gliederung Deutschlands in Bund, Länder und Kommunen ermöglicht es damit einfacher und flexibler auf politische Probleme einzugehen.

WRINT: Politikunterricht – Was für Grundrechte haben wir?

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Das Grundgesetz legt in den ersten 19 Artikeln die Grundrechte fest, die in Deutschland gelten. Diese Grundrechte sind hauptsächlich als Schutzrechte gegenüber dem Staat zu sehen und fundieren alle auf der Feststellung des Artikel 1, Satz 1 Grundgesetz: ((Alle zusammen bitte!))

Die Würde des Menschen ist unantastbar. GG Art. 1,1

Der deutsche Staat hat die Würde aller Menschen zu schützen und es steht außerhalb jeglicher Debatte, ob diese Würde angerührt werden kann. Es ist gängige Rechtsauffassung, dass diese Würde durch die weiteren Grundrechte im Grundgesetz definiert wird. Liest man sich diese weiteren Grundrechte durch, stellt man fest, dass ein paar sich auf alle Menschen beziehen und damit Menschenrechte sind und ein paar sich nur auf Deutsche beziehen und damit nur Bürgerrechte sind.

by-nc-nd Bundeszentrale für politische Bildung

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Eine aktuelle Version des Grundgesetzes findet sich immer bei de jure.