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WRINT: Politikunterricht – Wie ist die EU aufgebaut und wie macht sie Gesetze?

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Die Institutionen der EU

Die EU ist als supranationale Organisation mit Institutionen ausgestattet, die denen von demokratischen Nationalstaaten ähneln, aber von diesen auch unterschiedlich sind. Der hauptsächliche Unterschied ist, dass es unter den Mitgliedsstaaten kein Primat geben kann. Aus der Geschichte als wirtschaftliche Union heraus muss auch die Rolle des Parlaments gesehen werden.

Die wichtigsten Institutionen sind:

Das europäische Parlament

Das Parlament wird direkt gewählt und spielt eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess. Es wird nach dem lokalen Wahlrecht der Mitgliedsländer alle 5 Jahre gewählt. Das Parlament verbindet Parteien aus allen Mitgliedsländern in europäischen Fraktionen. Da das Parlament keine Regierung wählen kann, gibt es hier öfter wechselnde Mehrheiten, keine Opposition und einen weitaus freieren Austausch zwischen den verschiedenen Fraktionen.

Die europäische Kommission

Die europäische Kommission ist vergleichbar mit der Regierung der EU. Sie bereitet die Rechtsakte vor und wird mit Kommissaren aus allen Mitgliedsländern besetzt. Jedes Land entsendet dabei einen Kommissar. Der Präsident der Kommission und die Kommissare müssen vom Parlament gewählt werden, werden aber von den Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen.

Der europäische Rat

Der europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. Hier werden die Richtlinien der Politik der EU festgelegt. Die Präsidentschaft der Rates organisiert die Treffen und hat damit die Möglichkeit eine Agenda zu setzen.

Der Ministerrat (Rat der EU)

Der Rat der EU ist die Versammlung der Minister der Mitgliedsstaaten. Hierbei treffen sich jeweils die Fachminister um Rechtsakte zu beschließen und ihre Politikfelder zu diskutieren.

Der europäische Gerichtshof (EUGH)

Der europäische Gerichtshof ist die höchste gerichtliche Instanz in Europa und überprüft Gesetze und Beschwerden im Bezug auf europäisches Recht.

Der Gesetzgebungsprozess

Der Gesetzgebungsprozess der EU besitzt im Vergleich mit den Prozess demokratischer Nationalstaaten einige Eigenheiten.

Die Rechtsakte, die beschlossen werden sind entweder Richtlinien, die von den Mitgliedsländern in nationales Recht überführt werden müssen, oder Verordnungen, die sofort im ganzen Unionsgebiet gelten. Die Gesetzesinitiative hat nur die europäische Kommission. Das Parlamnant kann allerdings Rechtsakte scheitern lassen. Der Ministerrat fungiert als Organ der Mitgliedsregierungen und bietet damit ein Gegengewicht zum direkt gewählten Parlament. Findet sich keine Einigung zwischen Parlament und Ministerrat, kommt es zum sogenannten Trilogverfahren, bei dem alle Organe gemeinsam versuchen einen Kompromiss zu finden.

WRINT: Politikunterricht – Wie funktioniert die deutsche Gesetzgebung?

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Die Gesetzgebung ist einer zentralen Teile der staatlichen Aufgaben. Mit ihr werden allgemeingültige Regeln für die Gesellschaft entworfen und verbindlich festgelegt. Der Gesetzgebungsprozess liegt dabei in Händen der deutschen Parlamente: dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Bundesregierung hat nur die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, kann aber nur indirekt bestimmen, was mit den Gesetzen im Prozess passiert.

Das folgende Schaubild zeigt den Gesetzgebungsprozess als Ablauf:

Sieht kompliziert aus? Hier ist ein chronologischer Ablauf des Prozesses:

  • Gesetzesinitiative – Ein Gesetz wird vorgeschlagen
    • vom Bundestag direkt
    • vom Bundesrat, dann wird es der Bundesregierung zur Stellungnahme gegeben und die leitet es weiter an den Bundestag
    • von der Bundesregierung, die es erst zur Stellungnahme an den Bundesrat gibt, der an diesem Gesetz inhaltlich arbeitet, und dann weiter an den Bundestag gibt
  • der Bundestag bearbeitet dann das Gesetz
    • in der ersten Lesung wird es vorgestellt
    • danach wird es in Fachausschüssen beraten und geändert
    • die von den Fachausschüssen erstellte Beschlussvorlage kommt in die zweite Lesung
    • jetzt können alle Fraktionen und einzelne Abgeordnete Änderungsanträge stellen, die abgestimmt werden
    • das fertige Gesetz wird in der dritten Lesung vorgestellt und es gibt eine Abschlussabstimmung: scheitert das Gesetz hier nicht, dann geht es weiter
  • der Bundesrat erhält das Gesetz und kann entweder zustimmen oder ablehnen
    • lehnt er es ab, dann können der Bundesrat, Bundestag und die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen
      • im Vermittlungsausschuss sitzen 16 Vertretende der Länder (für jedes eine*r) und 16 Vertretende des Bundestags. Er tagt absolut geheim.
      • Hat der Vermittlungsausschuss ein Ergebnis kommt dieses erst zum Bundestag (Das Gesetz ist ja geändert und er muss nochmal abstimmen. Das Gesetz kann hier scheitern.).
      • Dann kommt das Gesetz zurück in den Bundesrat für eine neue Abstimmung.
        • sollte das Gesetz hier scheitern kommt es darauf an, was für ein Gesetz es ist: bei Zustimmungsgesetzen (Gesetze, die Länderhoheiten betreffen) ist es gescheitert. Bei Einspruchsgesetzen (Gesetze die nur den Bund betreffen), kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen. 
      • sollte das Gesetz positiv abgestimmt sein, kommt es zum Bundespräsidenten
  • der Bundespräsident prüft, ob das Gesetz nicht der Verfassung widerspricht und verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist. Ist dies der Fall unterschreibt er, der Bundeskanzler und der zuständige Minister und das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die deutsche Gesetzgebung ist davon geprägt, dass Mehrheit des Bundestages von einer Koalition bestimmt wird, die einen Koalitionsvertrag durchsetzen möchte. Um die Durchsetzung zu sichern wird das informelle Prinzip des „Fraktionszwangs“ bemüht.