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WRINT: Politikunterricht – Was ist Gewaltenteilung?

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Aus den absolutistischen Herrschaften der frühen Neuzeit kam die Erfahrung, dass eine Vereinigung der verschiedenen Gewalten in einem Staat eine Gefahr für die Freiheit des Volkes ist. Denn dann kann staatliche Willkür von denjenigen ausgeübt werden, die diese Gewalten in ihrer Hand haben.

Dieser Idee setzen die Denker der Aufklärung die Idee der Gewaltenteilung entgegen. Da die Aufklärung die Freiheit des Menschen in den Mittelpunkt der philosophischen Betrachtung rückt, stellt sie auch fest, dass ein Staat in dem die Gewalt nicht geteilt ist, diese Freiheit maximal beschränken kann.

Der erste Philosoph, bei dem sich eine Idee von Gewaltenteilung findet, ist John Locke, der in seinem Second Treatise on Government die Exekutive von der Föderative trennt. Hierbei bestimmt die Föderative über die Gemeinschaft und erkläre Krieg und Frieden, während die Exekutive die Gesetze ausführt. Im Staat selbst trennt Locke dann noch die Legislative von der Prärogative, die der Exekutive zugeordnet unabhängig für das öffentliche Wohl handeln soll.

Eine, der modernen Sicht sehr ähnliche Idee der Gewaltenteilung formulierte dann erst Montesquieu. Er legt in seinem Werk Vom Geist der Gesetze eine Trennung von Gesetzgebung, Gesetzesausführung und Gesetzesauslegung also Legislative, Exekutive und Judikative. Montesquieu sagt dazu:

„Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.“ – 

Vom Geist der Gesetze (De l’esprit des lois), XI, 6

WRINT: Politikunterricht – Was ist der deutsche Rechtsstaat?

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Das Wort Rechtsstaat wird sehr häufig in der alltäglichen Diskussion über Politik und Justiz verwendet.  Dabei werden viele Vorstellungen über das übergestülpt, was tatsächlich einen Rechtsstaat ausmacht. Technisch ist ein Rechtsstaat nämlich erst einmal weniger romantisch als das gedacht wird, aber nichtsdestotrotz ist er sehr wichtig dafür, dass wir überhaupt einen demokratischen Staat aufbauen können. Der Rechtsstaat besteht aus verschiedenen einzelnen Prinzipien, die alle erfüllt sein müssen, damit man von einem vollständigen Rechtsstaat reden kann.

Rechtsgleichheit

Das Prinzip der Rechtsgleichheit bedeutet, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Dieses beruht auf der einen Seite auf Art. 3 (1), auf der anderen auf der Erkenntnis, dass in einem demokratischen Staat jede rechtliche Bevorzugung von einzelnen Bürgern dazu führt, dass das komplette Staatssystem in Zweifel gezogen werden kann. Nur wenn jeder vor dem Gesetz gleich ist, kann auch verlangt werden, dass Gesetze ernst genommen werden.

Rechtssicherheit

Eine andere Garantie, die ein Rechtsstaat geben muss, ist Rechtssicherheit. Diese garantiert, dass für eine Tat oder einen Fall immer dasselbe Gesetz Anwendung findet und dieses Gesetz zwar immer neu ausgelegt wird, aber Recht nur im Rahmen dieses Gesetzes gesprochen werden kann. Probleme für die es keine Gesetze gibt, können nicht verhandelt werden und Gerichte können auch nicht über die Inhalte der Gesetze hinaus gehen. Oder um es mit Artikel 20 GG zu sagen:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Garantie des unabhängigen Richters

Zu einem Rechtsstaat gehört dazu auch die Garantie eines von den anderen Staatsorganen unabhängigen Richters. Die anderen Prinzipien besitzen nämlich keinen Wert, wenn die Personen, die Recht sprechen selbst beeinflussbar sind, und damit dieser Aufgabe nicht neutral nachkommen können.

Gewaltenteilung

Wie man am obigen Beispiel sehen kann, kann ein Rechtsstaat schwer ohne eine Trennung der staatlichen Gewalten existieren. Ohne diese Trennung können die anderen Prinzipien des Rechtsstaats nicht wirklich durchgesetzt werden. Deswegen ist Gewaltenteilung eher eine Voraussetzung als ein Prinzip des Rechtsstaats.