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WRINT: Politikunterricht – Wie funktioniert die deutsche Gesetzgebung?

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Die Gesetzgebung ist einer zentralen Teile der staatlichen Aufgaben. Mit ihr werden allgemeingültige Regeln für die Gesellschaft entworfen und verbindlich festgelegt. Der Gesetzgebungsprozess liegt dabei in Händen der deutschen Parlamente: dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Bundesregierung hat nur die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, kann aber nur indirekt bestimmen, was mit den Gesetzen im Prozess passiert.

Das folgende Schaubild zeigt den Gesetzgebungsprozess als Ablauf:

Die deutsche Gesetzgebung ist davon geprägt, dass Mehrheit des Bundestages von einer Koalition bestimmt wird, die einen Koalitionsvertrag durchsetzen möchte. Um die Durchsetzung zu sichern wird das informelle Prinzip des „Fraktionszwangs“ bemüht.

WRINT: Politikunterricht – Was ist die Bundesregierung?

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Die Bundesregierung ist mit Abstand das bekannteste Verfassungsorgan. Obwohl der Bundestag das verfassungsmäßige Zentrum des politischen Apparats ist, wird die Arbeit der Bundesregierung von den Medien am meisten thematisiert.

Im Zentrum der Bundesregierung steht das Amt des Bundeskanzlers. Dieses ist als einziges demokratisch legitimiert, da es vom Bundestag gewählt wird. Der Bundeskanzler hat die Richtlinienkompetenz, er oder sie gibt als die „Richtlinien der Politik“ vor. Zusammen mit den vom Bundeskanzler vorgeschlagenen Ministern bildet er das Bundeskabinett. Die Minister haben zum einen durch das Ressortprinzip Verantwortung für ihr politisches Themengebiet, müssen durch das Kollegialitätsprinzip auch miteinander arbeiten. Die finale Entscheidung über ein Gesetz oder eine Verordnung trifft das Kabinett mit Mehrheitsentscheidungen.

Der Bundestag kann das Amt des Bundeskanzlers nur neu besetzen, indem er ein konstruktives Misstrauensvotum durchführt. Dabei wird die Person, die das Amt derzeitig besetzt durch eine neue Person ersetzt.

Möchte sich der Bundeskanzler seiner Mehrheit im Bundestag sicher sein, kann er eine Vertrauensfrage stellen. Wird diese negativ beschieden, kann aus dem Bundestag ein neuer Bundeskanzler vorgeschlagen und gewählt werden. Geschieht dies  nicht, dann kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen.