Die Institutionen der EU
Die EU ist als supranationale Organisation mit Institutionen ausgestattet, die denen von demokratischen Nationalstaaten ähneln, aber von diesen auch unterschiedlich sind. Der hauptsächliche Unterschied ist, dass es unter den Mitgliedsstaaten kein Primat geben kann. Aus der Geschichte als wirtschaftliche Union heraus muss auch die Rolle des Parlaments gesehen werden.
Die wichtigsten Institutionen sind:
Das europäische Parlament
Das Parlament wird direkt gewählt und spielt eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess. Es wird nach dem lokalen Wahlrecht der Mitgliedsländer alle 5 Jahre gewählt. Das Parlament verbindet Parteien aus allen Mitgliedsländern in europäischen Fraktionen. Da das Parlament keine Regierung wählen kann, gibt es hier öfter wechselnde Mehrheiten, keine Opposition und einen weitaus freieren Austausch zwischen den verschiedenen Fraktionen.
Die europäische Kommission
Die europäische Kommission ist vergleichbar mit der Regierung der EU. Sie bereitet die Rechtsakte vor und wird mit Kommissaren aus allen Mitgliedsländern besetzt. Jedes Land entsendet dabei einen Kommissar. Der Präsident der Kommission und die Kommissare müssen vom Parlament gewählt werden, werden aber von den Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen.
Der europäische Rat
Der europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. Hier werden die Richtlinien der Politik der EU festgelegt. Die Präsidentschaft der Rates organisiert die Treffen und hat damit die Möglichkeit eine Agenda zu setzen.
Der Ministerrat (Rat der EU)
Der Rat der EU ist die Versammlung der Minister der Mitgliedsstaaten. Hierbei treffen sich jeweils die Fachminister um Rechtsakte zu beschließen und ihre Politikfelder zu diskutieren.
Der europäische Gerichtshof (EUGH)
Der europäische Gerichtshof ist die höchste gerichtliche Instanz in Europa und überprüft Gesetze und Beschwerden im Bezug auf europäisches Recht.
Der Gesetzgebungsprozess
Der Gesetzgebungsprozess der EU besitzt im Vergleich mit den Prozess demokratischer Nationalstaaten einige Eigenheiten.
Die Rechtsakte, die beschlossen werden sind entweder Richtlinien, die von den Mitgliedsländern in nationales Recht überführt werden müssen, oder Verordnungen, die sofort im ganzen Unionsgebiet gelten. Die Gesetzesinitiative hat nur die europäische Kommission. Das Parlamnant kann allerdings Rechtsakte scheitern lassen. Der Ministerrat fungiert als Organ der Mitgliedsregierungen und bietet damit ein Gegengewicht zum direkt gewählten Parlament. Findet sich keine Einigung zwischen Parlament und Ministerrat, kommt es zum sogenannten Trilogverfahren, bei dem alle Organe gemeinsam versuchen einen Kompromiss zu finden.