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Artikel 20 des Grundgesetzes sagt in Satz 1:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Dieser Satz begründet auch das Prinzip des Sozialsstaates, das aber ansonsten im Grundgesetz nicht näher definiert wird. Generell wird heutzutage angenommen, dass dem Sozialstaatsprinzip genüge getan wird, in dem es die verschiedenen Sozialversicherungen gibt und der Staat dazu noch für eine Grundversorgung und besondere Gruppen der Bevölkerung ((Behinderte, Kriegsversehrte oder Waisen)) zuständig ist.
Das Sozialversicherungssystem wird generell als der Kern des Sozialstaats gesehen. Es besteht aus fünf Versicherungen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung.
Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung haben die Aufgabe für Krankheits- und Pflegekosten aufzukommen. Während die Krankenversicherung schon von Bismarck eingeführt wurde, kam die Pflegeversicherung erst in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts eingeführt um die erhöhten Kosten der Pflege von bedürftigen Personen zu finanzieren. Die Krankenversicherung ist in Deutschland keine Versicherung, die allgemein gilt, sondern nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Selbständige, Freiberufler, Künstler, Beamte und Menschen, die nichtselbständig über einem Jahresentgelt von 54.900€ verdienen, können sich auch privat krankenversichern.
Die Rentenversicherung sichert das Auskommen von Menschen im Alter ab. Heutzutage bekommt jeder sozialversicherte Deutsche Rente. Das bedeutet auch, dass Freiberufler, Beamte und Selbständige nicht in die Rentenversicherung einzahlen automatisch davon frei sind, und sich anderweitig absichern müssen. Die Rente richtet sich nach den eingezählten Beiträgen und dem Renteneintrittsalter. Dabei wird von der Rentensumme Geld abgezogen, wenn man früher als zum normalen Renteneintrittsalter in die Rente eintritt. Das bedeutet, dass beim derzeitigen Renteneintrittsalter von nominell 67 Jahren ((Es gibt hier eine Ausnahme für Arbeitnehmer in schweren körperlichen Berufne, die ungeachtet des Alters nach 45 Jahren in diesen Berufen in Rente gehen können.)), jedes Jahr früher vom Rentenbeitrag abgezogen wird. Da sich das reale Renteneintrittsalter kaum ändert, wird hiermit unter anderem die Rentenhöhe durch den Staat beeinflusst.
Die Arbeitslosenversicherung ist dafür zuständig sozial versicherte Arbeitnehmer abzusichern, die ihre Arbeit verloren haben. Die aktuelle Arbeitslosenversicherung bietet für Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig angestellt waren. Diese erhalten eine Leistung, die den durchschnittlichen Entgelten in dieser Zeit minus den Sozialbeiträgen für die Sozialversicherungen entspricht, ungefähr 60-67% des letztjährigen Nettoentgeltes. Die Leistungen werden zeitliche gestaffelt nach der Dauer der vorherigen Beschäftigung gezahlt. Zusaätzlich zu diesen Leistungen bietet die Arbeitslosenversicherung auch noch Leistungen wie Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld.
Nach dem Arbeitslosengeld gibt es nur noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, das sogenannte Arbeitslosengeld II besser bekannt als HARTZ IV. Der Fall vom Arbeitslosengeld in das ALG II kann sehr hoch sein, wenn vorher viel Geld verdient wurde. Selbständige und Freiberufler haben normalerweise nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie freiwillig in das System eingezahlt haben, ansonsten fallen sie sofort in das Arbeitslosengeld II. Dies ist insbesondere problematisch, weil Vermögen, jenseits gewisser geschützter Vermögensteile, unter ALG II erst verbraucht werden muss, bevor der Staat in Leistungen tritt. Das bedeutet, dass eine längere Arbeitslosigkeit zum Verlust eines Großteils des persönlichen Vermögens führen kann, ohne dass der Staat Ausgleichsleistungen vornimmt.
Dank an Peter für die guten Hinweise in den Kommentaren.
Die Unfallversicherung sichert abhängig beschäftigte Arbeitnehmer gegen die Konsequenzen von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen ab.
Finanzierung der Sozialversicherungen
Die Sozialversicherungen werden umlagefinanziert. Das bedeutet, dass die aktuellen Einzahler für die Leistungen, die die aktuellen Empfänger empfangen, aufkommen müssen. Dabei galt lange Zeit, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die selben Prozentbeiträge auf das Gehalt des Arbeitnehmers abführen mussten. Durch Reformen wurde allerdings die Krankenversicherung für die Arbeitgeber gedeckelt, so dass heutzutage die Arbeitnehmer anteilig mehr in die Kassen einzahlen als die Arbeitgeber.
Probleme der Sozialversicherung
Die Sozialversicherungssysteme leiden unter mehreren Problemen. Das bekannteste ist das demographische Problem. Durch die Überalterung der Gesellschaft gibt es immer mehr alte Menschen, die einen Anspruch auf Rentenversorgung haben und von einer sinkenden Anzahl an jungen sozialversicherten Menschen bezahlt werden müssen. Dadurch steigt automatisch die Last für junge Arbeitnehmer und das Rentenniveau kann innerhalb der Systemlogik nicht dauerhaft gehalten werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass gerade die Bürger, die gut verdienen, also Selbständige, Beamte und hochdotierte Freiberufler nicht in das staatliche Sozialversicherungssystem einzahlen und somit die Schieflage in der Finanzierung noch kritischer wird.
Lösungsansätze für diese Problematik sind: höhere private Selbstversorgung, niedrigere Renten und Arbeitslosensätze oder radikal Systemänderungen wie das bedingungslose Grundeinkommen.
Das Arbeitsblatt, das in der Sendung erwähnt wird, findet ihr übrigens bei der Bundeszentrale für politische Bildung. Die passende Folie findet ihr hier.