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WRINT: Politikunterricht – Wie funktioniert die deutsche Gesetzgebung?

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Die Gesetzgebung ist einer zentralen Teile der staatlichen Aufgaben. Mit ihr werden allgemeingültige Regeln für die Gesellschaft entworfen und verbindlich festgelegt. Der Gesetzgebungsprozess liegt dabei in Händen der deutschen Parlamente: dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Bundesregierung hat nur die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, kann aber nur indirekt bestimmen, was mit den Gesetzen im Prozess passiert.

Das folgende Schaubild zeigt den Gesetzgebungsprozess als Ablauf:

Die deutsche Gesetzgebung ist davon geprägt, dass Mehrheit des Bundestages von einer Koalition bestimmt wird, die einen Koalitionsvertrag durchsetzen möchte. Um die Durchsetzung zu sichern wird das informelle Prinzip des „Fraktionszwangs“ bemüht.

WRINT: Politikunterricht – Was ist der Bundestag?

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Der Bundestag ist das deutsche Parlament und vertritt die Bevölkerung in der Gesetzgebung. Er ist der Mittelpunkt der deutschen Demokratie und hat vier zentrale Funktionen:

  • Er besitzt die Gesetzgebungsfunktion in der er zentral Gesetze formuliert, berät und billigt.
  • Er besitzt die Haushaltsfunktion in der er die Finanzen des Bundes genehmigt und gestaltet.
  • In der Wahlfunktion wählt er den Bundeskanzler.
  • Und in seiner Kontrollfunktion hat er die Aufgabe das Regierungshandeln zu kontrollieren.

Der Bundestag besitzt formal eine Verwaltung, die von den Bundestagspräsidenten und -vizepräsidenten geleitet wird. Dazu gibt es noch den Ältestenrat, in dem unter anderem disziplinarische Entscheidungen getroffen werden. Die Parteien im Bundestag bilden Fraktionen, wenn sie mindestens 5% der Abgeordneten des Bundestages umfassen. Das bedeutet dann, dass sie mehr Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Um zu arbeiten, ordnet sich der Bundestag in verschiedene Ausschüsse:

  • In den ständigen Ausschüssen werden über Gesetze beraten. Diese werden entsprechend den Ministerien der Bundesregierung gebildet.
  • Im Petitionsausschuss beschäftigen Abgeordnete mit Petitionen von Bürgern.
  • In verschiedenen gemeinsamenAusschüssen kommunizieren Abgeordnete mit dem Bundesrat und Europaabgeordneten.
  • Untersuchungsausschüsse werden zur Kontrolle der Regierung ins Leben gerufen und beschäftigen sich mit der Aufklärung des Regierungshandelns in bestimmten Bereichen.
  • In Enquete-Kommissionen sitzen Abgeordnete und Sachverständige zusammen und analysieren neue Felder der Politik.