Das Wort Rechtsstaat wird sehr häufig in der alltäglichen Diskussion über Politik und Justiz verwendet. Dabei werden viele Vorstellungen über das übergestülpt, was tatsächlich einen Rechtsstaat ausmacht. Technisch ist ein Rechtsstaat nämlich erst einmal weniger romantisch als das gedacht wird, aber nichtsdestotrotz ist er sehr wichtig dafür, dass wir überhaupt einen demokratischen Staat aufbauen können. Der Rechtsstaat besteht aus verschiedenen einzelnen Prinzipien, die alle erfüllt sein müssen, damit man von einem vollständigen Rechtsstaat reden kann.
Rechtsgleichheit
Das Prinzip der Rechtsgleichheit bedeutet, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Dieses beruht auf der einen Seite auf Art. 3 (1), auf der anderen auf der Erkenntnis, dass in einem demokratischen Staat jede rechtliche Bevorzugung von einzelnen Bürgern dazu führt, dass das komplette Staatssystem in Zweifel gezogen werden kann. Nur wenn jeder vor dem Gesetz gleich ist, kann auch verlangt werden, dass Gesetze ernst genommen werden.
Rechtssicherheit
Eine andere Garantie, die ein Rechtsstaat geben muss, ist Rechtssicherheit. Diese garantiert, dass für eine Tat oder einen Fall immer dasselbe Gesetz Anwendung findet und dieses Gesetz zwar immer neu ausgelegt wird, aber Recht nur im Rahmen dieses Gesetzes gesprochen werden kann. Probleme für die es keine Gesetze gibt, können nicht verhandelt werden und Gerichte können auch nicht über die Inhalte der Gesetze hinaus gehen. Oder um es mit Artikel 20 GG zu sagen:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Garantie des unabhängigen Richters
Zu einem Rechtsstaat gehört dazu auch die Garantie eines von den anderen Staatsorganen unabhängigen Richters. Die anderen Prinzipien besitzen nämlich keinen Wert, wenn die Personen, die Recht sprechen selbst beeinflussbar sind, und damit dieser Aufgabe nicht neutral nachkommen können.
Gewaltenteilung
Wie man am obigen Beispiel sehen kann, kann ein Rechtsstaat schwer ohne eine Trennung der staatlichen Gewalten existieren. Ohne diese Trennung können die anderen Prinzipien des Rechtsstaats nicht wirklich durchgesetzt werden. Deswegen ist Gewaltenteilung eher eine Voraussetzung als ein Prinzip des Rechtsstaats.