Die Gesetzgebung ist einer zentralen Teile der staatlichen Aufgaben. Mit ihr werden allgemeingültige Regeln für die Gesellschaft entworfen und verbindlich festgelegt. Der Gesetzgebungsprozess liegt dabei in Händen der deutschen Parlamente: dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Bundesregierung hat nur die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, kann aber nur indirekt bestimmen, was mit den Gesetzen im Prozess passiert.
Das folgende Schaubild zeigt den Gesetzgebungsprozess als Ablauf:
Sieht kompliziert aus? Hier ist ein chronologischer Ablauf des Prozesses:
- Gesetzesinitiative – Ein Gesetz wird vorgeschlagen
- vom Bundestag direkt
- vom Bundesrat, dann wird es der Bundesregierung zur Stellungnahme gegeben und die leitet es weiter an den Bundestag
- von der Bundesregierung, die es erst zur Stellungnahme an den Bundesrat gibt, der an diesem Gesetz inhaltlich arbeitet, und dann weiter an den Bundestag gibt
- der Bundestag bearbeitet dann das Gesetz
- in der ersten Lesung wird es vorgestellt
- danach wird es in Fachausschüssen beraten und geändert
- die von den Fachausschüssen erstellte Beschlussvorlage kommt in die zweite Lesung
- jetzt können alle Fraktionen und einzelne Abgeordnete Änderungsanträge stellen, die abgestimmt werden
- das fertige Gesetz wird in der dritten Lesung vorgestellt und es gibt eine Abschlussabstimmung: scheitert das Gesetz hier nicht, dann geht es weiter
- der Bundesrat erhält das Gesetz und kann entweder zustimmen oder ablehnen
- lehnt er es ab, dann können der Bundesrat, Bundestag und die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen
- im Vermittlungsausschuss sitzen 16 Vertretende der Länder (für jedes eine*r) und 16 Vertretende des Bundestags. Er tagt absolut geheim.
- Hat der Vermittlungsausschuss ein Ergebnis kommt dieses erst zum Bundestag (Das Gesetz ist ja geändert und er muss nochmal abstimmen. Das Gesetz kann hier scheitern.).
- Dann kommt das Gesetz zurück in den Bundesrat für eine neue Abstimmung.
- sollte das Gesetz hier scheitern kommt es darauf an, was für ein Gesetz es ist: bei Zustimmungsgesetzen (Gesetze, die Länderhoheiten betreffen) ist es gescheitert. Bei Einspruchsgesetzen (Gesetze die nur den Bund betreffen), kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen.
- sollte das Gesetz positiv abgestimmt sein, kommt es zum Bundespräsidenten
- der Bundespräsident prüft, ob das Gesetz nicht der Verfassung widerspricht und verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist. Ist dies der Fall unterschreibt er, der Bundeskanzler und der zuständige Minister und das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die deutsche Gesetzgebung ist davon geprägt, dass Mehrheit des Bundestages von einer Koalition bestimmt wird, die einen Koalitionsvertrag durchsetzen möchte. Um die Durchsetzung zu sichern wird das informelle Prinzip des „Fraktionszwangs“ bemüht.