Um ein Parlament zu bestimmen gibt es in Demokratien den bewährten Weg der Wahl. Dabei gibt es zwei grundlegende Prinzipien, nach denen die Stimmen der Wählenden auf die Sitze im Parlament aufgeteilt werden:
Diese beiden Prinzipien führen zu unterschiedlichen Effekten. Während das Mehrheitswahlrecht dafür sorgt, dass kleine Parteien weniger Sitze bekommen und damit klare Mehrheiten im Parlament wahrscheinlicher werden, sorgt das Verhältniswahlrecht für eine bessere Repräsentation der verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen. Dafür neigen Parlamente, die nach Verhältniswahlrecht zusammengestellt werden dazu schwieriger Regierungsmehrheiten zu generieren, während die klaren Mehrheiten nach Mehrheitswahlrecht weniger Repräsentation garantieren.
Das in Deutschland angewandte personalisierte Verhältniswahlrecht versucht beide Konzepte zu vereinen, um einen Mittelweg zwischen Repräsentation und Regierbarkeit zu schaffen. Dabei gibt es zwei Stimmen:
- Die Erststimme bestimmt nach dem Mehrheitswahlrecht einen Direktkandidaten, der für den Wahlkreis garantiert in den Bundestag einzieht.
- Die Zweitstimme wird ausgezählt und bestimmt nach dem Verhältniswahlrecht die Zusammensetzung des Bundestages.
Das bekannteste Phänomen dieses Wahlsystems sind die Überhangmandate. Da die Sitze für Erststimmenkandidaten garantiert sind, können Parteien, denen nach den Zweitstimmen weniger Sitze zustehen trotzdem die Direktkandidatensitze behalten. Diese Mandate hängen über. Das führt allerdings dazu, dass die Verhältnisse im Bundestag nicht mehr gewährleistet sind. Deswegen wurde das Wahlrecht mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen und beinhaltet derzeit ((Stand: Mitte 2016)) Ausgleichsmandate, die verteilt werden um die Verhältnisse nach der Zweitstimme wieder richtig abzubilden.
Jenseits dieser Phänomene gibt es mit dem aktuellen Wahlrecht noch einige andere Probleme, die unter anderem zu negativem Stimmgewicht, also dem Effekt, dass das Stimmen für eine Partei dazu führen kann, dass diese Sitze verliert, führen. Genauere Erläuterungen zu diesen findet sich auf den Seiten von Wahlrecht.de.
Update: Auf Wunsch hier pdf Versionen der Arbeitsblätter:
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