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WRINT: Politikunterricht – Was tut der Bundespräsident?

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Der Bundespräsident ist das deutsche Staatsoberhaupt und hat hauptsächlich repräsentative Aufgaben. Das Amt umfasst die Ernennung von Staatsbeamten, die Unterzeichnung von Gesetzen und deren grundlegende Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit, sowie die außenpolitische Vertretung. Im Falle einer fehlgeschlagenen Vertrauensfrage obliegt es dem Amt des Bundespräsidenten den Bundestag aufzulösen oder einen neuen Bundeskanzler vorzuschlagen. Die repräsentativen Aufgaben beinhalten unter anderem, dass der Bundespräsident Ehrenpate eines jeden siebten Kindes einer Familie wird und Menschen ab dem 100. Lebensjahr zum Geburtstag gratuliert.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Dieses nur für die Wahl des Bundespräsidenten existierende Parlament besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und Vertretern der deutschen Landesparlamente. Insbesondere die Landesparlamente haben die Möglichkeit Personen des öffentlichen Lebens in die Bundesversammlung zu entsenden. Es ist das größte und primär direkt gewählte Parlament Deutschlands und stellt deswegen eine besondere Legitimation für den Bundespräsidenten dar. Kandidaten für den Bundespräsidenten müssen mindestens 40 Jahre alt sein.

WRINT: Politikunterricht – Was ist die Bundesregierung?

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Die Bundesregierung ist mit Abstand das bekannteste Verfassungsorgan. Obwohl der Bundestag das verfassungsmäßige Zentrum des politischen Apparats ist, wird die Arbeit der Bundesregierung von den Medien am meisten thematisiert.

Im Zentrum der Bundesregierung steht das Amt des Bundeskanzlers. Dieses ist als einziges demokratisch legitimiert, da es vom Bundestag gewählt wird. Der Bundeskanzler hat die Richtlinienkompetenz, er oder sie gibt als die „Richtlinien der Politik“ vor. Zusammen mit den vom Bundeskanzler vorgeschlagenen Ministern bildet er das Bundeskabinett. Die Minister haben zum einen durch das Ressortprinzip Verantwortung für ihr politisches Themengebiet, müssen durch das Kollegialitätsprinzip auch miteinander arbeiten. Die finale Entscheidung über ein Gesetz oder eine Verordnung trifft das Kabinett mit Mehrheitsentscheidungen.

Neubesetzung der Bundesregierung

Der Bundestag kann das Amt des Bundeskanzlers nur neu besetzen, indem er ein konstruktives Misstrauensvotum durchführt. Dabei wird die Person, die das Amt derzeitig besetzt durch eine neue Person ersetzt.

Möchte sich der Bundeskanzler seiner Mehrheit im Bundestag sicher sein, kann er eine Vertrauensfrage stellen. Wird diese negativ beschieden, kann aus dem Bundestag ein neuer Bundeskanzler vorgeschlagen und gewählt werden. Geschieht dies  nicht, dann kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen.

WRINT: Politikunterricht – Was ist der Bundesrat?

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Der Bundesrat ist das zweite deutsche Parlament und repräsentiert die Bundesstaatlichkeit im Gesetzgebungsprozess.

Er wird nach dem Bundesratsprinzip zusammengestellt. Das bedeutet, dass er aus den Mitgliedern der Landesregierungen der einzelnen Bundesländer besteht. Diese haben entsprechend ihrer Bevölkerungszahl Stimmen im Bundesrat, wobei die kleinen Länder mindestens drei Stimmen haben und bevölkerungsreiche Länder bis zu sechs Stimmen haben. Das bedeutet, dass die Mehrheiten im Bundesrat ändern, wenn in den Ländern neue Regierungen gewählt werden.

Der Bundesrat ist hauptsächlich im Gesetzgebungsprozess tätig, erfüllt aber auch europarechtliche und Verwaltungsaufgaben.

WRINT: Politikunterricht – Was ist der Bundestag?

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Der Bundestag ist das deutsche Parlament und vertritt die Bevölkerung in der Gesetzgebung. Er ist der Mittelpunkt der deutschen Demokratie und hat vier zentrale Funktionen:

  • Er besitzt die Gesetzgebungsfunktion in der er zentral Gesetze formuliert, berät und billigt.
  • Er besitzt die Haushaltsfunktion in der er die Finanzen des Bundes genehmigt und gestaltet.
  • In der Wahlfunktion wählt er den Bundeskanzler.
  • Und in seiner Kontrollfunktion hat er die Aufgabe das Regierungshandeln zu kontrollieren.

Der Bundestag besitzt formal eine Verwaltung, die von den Bundestagspräsidenten und -vizepräsidenten geleitet wird. Dazu gibt es noch den Ältestenrat, in dem unter anderem disziplinarische Entscheidungen getroffen werden. Die Parteien im Bundestag bilden Fraktionen, wenn sie mindestens 5% der Abgeordneten des Bundestages umfassen. Das bedeutet dann, dass sie mehr Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Um zu arbeiten, ordnet sich der Bundestag in verschiedene Ausschüsse:

  • In den ständigen Ausschüssen werden über Gesetze beraten. Diese werden entsprechend den Ministerien der Bundesregierung gebildet.
  • Im Petitionsausschuss beschäftigen Abgeordnete mit Petitionen von Bürgern.
  • In verschiedenen gemeinsamenAusschüssen kommunizieren Abgeordnete mit dem Bundesrat und Europaabgeordneten.
  • Untersuchungsausschüsse werden zur Kontrolle der Regierung ins Leben gerufen und beschäftigen sich mit der Aufklärung des Regierungshandelns in bestimmten Bereichen.
  • In Enquete-Kommissionen sitzen Abgeordnete und Sachverständige zusammen und analysieren neue Felder der Politik.

WRINT: Politikunterricht – Wie funktioniert das Wahlsystem?

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Um ein Parlament zu bestimmen gibt es in Demokratien den bewährten Weg der Wahl. Dabei gibt es zwei grundlegende Prinzipien, nach denen die Stimmen der Wählenden auf die Sitze im Parlament aufgeteilt werden:

Wahlsysteme generell

Diese beiden Prinzipien führen zu unterschiedlichen Effekten. Während das Mehrheitswahlrecht dafür sorgt, dass kleine Parteien weniger Sitze bekommen und damit klare Mehrheiten im Parlament wahrscheinlicher werden, sorgt das Verhältniswahlrecht für eine bessere Repräsentation der verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen. Dafür neigen Parlamente, die nach Verhältniswahlrecht zusammengestellt werden dazu schwieriger Regierungsmehrheiten zu generieren, während die klaren Mehrheiten nach Mehrheitswahlrecht weniger Repräsentation garantieren.

Das in Deutschland angewandte personalisierte Verhältniswahlrecht versucht beide Konzepte zu vereinen, um einen Mittelweg zwischen Repräsentation und Regierbarkeit zu schaffen. Dabei gibt es zwei Stimmen:

  • Die Erststimme bestimmt nach dem Mehrheitswahlrecht einen Direktkandidaten, der für den Wahlkreis garantiert in den Bundestag einzieht.
  • Die Zweitstimme wird ausgezählt und bestimmt nach dem Verhältniswahlrecht die Zusammensetzung des Bundestages.

Das bekannteste Phänomen dieses Wahlsystems sind die Überhangmandate. Da die Sitze für Erststimmenkandidaten garantiert sind, können Parteien, denen nach den Zweitstimmen weniger Sitze zustehen trotzdem die Direktkandidatensitze behalten. Diese Mandate hängen über. Das führt allerdings dazu, dass die Verhältnisse im Bundestag nicht mehr gewährleistet sind. Deswegen wurde das Wahlrecht mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen und beinhaltet derzeit ((Stand: Mitte 2016)) Ausgleichsmandate, die verteilt werden um die Verhältnisse nach der Zweitstimme wieder richtig abzubilden.

Jenseits dieser Phänomene gibt es mit dem aktuellen Wahlrecht noch einige andere Probleme, die unter anderem zu negativem Stimmgewicht, also dem Effekt, dass das Stimmen für eine Partei dazu führen kann, dass diese Sitze verliert, führen. Genauere Erläuterungen zu diesen findet sich auf den Seiten von Wahlrecht.de.

Update: Auf Wunsch hier pdf Versionen der Arbeitsblätter:

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