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WRINT: Politikunterricht – Was ist der deutsche Rechtsstaat?

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Das Wort Rechtsstaat wird sehr häufig in der alltäglichen Diskussion über Politik und Justiz verwendet.  Dabei werden viele Vorstellungen über das übergestülpt, was tatsächlich einen Rechtsstaat ausmacht. Technisch ist ein Rechtsstaat nämlich erst einmal weniger romantisch als das gedacht wird, aber nichtsdestotrotz ist er sehr wichtig dafür, dass wir überhaupt einen demokratischen Staat aufbauen können. Der Rechtsstaat besteht aus verschiedenen einzelnen Prinzipien, die alle erfüllt sein müssen, damit man von einem vollständigen Rechtsstaat reden kann.

Rechtsgleichheit

Das Prinzip der Rechtsgleichheit bedeutet, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Dieses beruht auf der einen Seite auf Art. 3 (1), auf der anderen auf der Erkenntnis, dass in einem demokratischen Staat jede rechtliche Bevorzugung von einzelnen Bürgern dazu führt, dass das komplette Staatssystem in Zweifel gezogen werden kann. Nur wenn jeder vor dem Gesetz gleich ist, kann auch verlangt werden, dass Gesetze ernst genommen werden.

Rechtssicherheit

Eine andere Garantie, die ein Rechtsstaat geben muss, ist Rechtssicherheit. Diese garantiert, dass für eine Tat oder einen Fall immer dasselbe Gesetz Anwendung findet und dieses Gesetz zwar immer neu ausgelegt wird, aber Recht nur im Rahmen dieses Gesetzes gesprochen werden kann. Probleme für die es keine Gesetze gibt, können nicht verhandelt werden und Gerichte können auch nicht über die Inhalte der Gesetze hinaus gehen. Oder um es mit Artikel 20 GG zu sagen:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Garantie des unabhängigen Richters

Zu einem Rechtsstaat gehört dazu auch die Garantie eines von den anderen Staatsorganen unabhängigen Richters. Die anderen Prinzipien besitzen nämlich keinen Wert, wenn die Personen, die Recht sprechen selbst beeinflussbar sind, und damit dieser Aufgabe nicht neutral nachkommen können.

Gewaltenteilung

Wie man am obigen Beispiel sehen kann, kann ein Rechtsstaat schwer ohne eine Trennung der staatlichen Gewalten existieren. Ohne diese Trennung können die anderen Prinzipien des Rechtsstaats nicht wirklich durchgesetzt werden. Deswegen ist Gewaltenteilung eher eine Voraussetzung als ein Prinzip des Rechtsstaats.

WRINT: Politikunterricht – Was ist der Verfassungskern? feat. der Bundesstaat

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Änderungen am Grundgesetz sind nicht einfach zu bewerkstelligen. Sie erfordern laut Art. 79 GGeine zwei-Drittel Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Doch es gibt sogar bestimmte Grundgesetzartikel, die nicht gar nicht geändert werden können. Diese Regelung findet man in Artikel 79,(3):

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 

1 und 

20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Damit ist sichergestellt, dass Deutschland auf ewig die freiheitlich-demokratische Grundordnung behält, die in Artikel 1 und 20 festgelegt wird. Deswegen wird Art. 79,(3) auch Ewigkeitsklausel und diese Grundprinzipien der Verfassungskern genannt. Aus den Grundsätzen von Artikel 1 und 20 leiten sich dann Staatsstrukturprinzipien der Bundesrepublik ab:

by-cc Thomas Brandt

by-cc Thomas Brandt

Der Bundesstaat ist unter diesen Prinzipien eines der einfacheren. Die Bundesstaatlichkeit sagt, dass Deutschland immer aus mehreren Bundesländern bestehen muss und, dass diese einen Einfluss auf die Gesetzgebung haben. Dies findet sich im Verfassungsorgan des Bundesrates und in der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern. Dazu ist der deutsche Bundesstaat auch nach dem Prinzip der Subsidiarität aufgebaut. Das bedeutet, dass die jeweils kleinste politische Einheit, die für ein Problem zuständig sein kann es auch ist. Die Gliederung Deutschlands in Bund, Länder und Kommunen ermöglicht es damit einfacher und flexibler auf politische Probleme einzugehen.