Der Bundesrat ist das zweite deutsche Parlament und repräsentiert die Bundesstaatlichkeit im Gesetzgebungsprozess.
Er wird nach dem Bundesratsprinzip zusammengestellt. Das bedeutet, dass er aus den Mitgliedern der Landesregierungen der einzelnen Bundesländer besteht. Diese haben entsprechend ihrer Bevölkerungszahl Stimmen im Bundesrat, wobei die kleinen Länder mindestens drei Stimmen haben und bevölkerungsreiche Länder bis zu sechs Stimmen haben. Das bedeutet, dass die Mehrheiten im Bundesrat ändern, wenn in den Ländern neue Regierungen gewählt werden.
Der Bundesrat ist hauptsächlich im Gesetzgebungsprozess tätig, erfüllt aber auch europarechtliche und Verwaltungsaufgaben.