Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Instanz der deutschen Judikative. Es besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern, die jeweils abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat mit 2/3 Mehrheit bestimmt werden. Die Amtszeit der Richter beträgt zwölf Jahre und sie können nicht wiedergewählt werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist für verschiedene Rechtsfälle zuständig:
- Die Verfassungsbeschwerde ist die Möglichkeit für jede Bürgerin und jeden Bürger beim Verfassungsgericht gehört zu werden, wenn sie denken, dass ihre Grundrechte durch Regierungshandeln oder Gesetze direkt eingeschränkt ist. Sie ist immer kostenlos und jedem erlaubt. Allerdings werden wenige Beschwerden angenommen.
- Organklagen und Bund-Länder-Streitigkeiten können naturgemäß nur am Bundesverfassungsgericht verhandelt werden.
- Die Normenkontrolle erlaubt es den anderen Gerichten Deutschlands Rechtsfälle zur Überprüfung an das Verfassungsgericht zu übertragen. Während die anderen Gerichte das geschriebene Recht nicht in Frage stellen können, kann das Verfassungsgericht die entsprechenden Rechtsnormen mit Bezug auf das Grundgesetz für ungültig erklären.
- Dem Bundesverfassungsgericht obliegt die Möglichkeit Parteien zu verbieten. Dafür muss die Verfassungswidrigkeit der Parteien festgestellt werden, was sehr schwierig ist.
- Dazu überprüft das Bundesverfassungsgericht die Wahlen in Deutschland.