Das Grundgesetz legt in den ersten 19 Artikeln die Grundrechte fest, die in Deutschland gelten. Diese Grundrechte sind hauptsächlich als Schutzrechte gegenüber dem Staat zu sehen und fundieren alle auf der Feststellung des Artikel 1, Satz 1 Grundgesetz: ((Alle zusammen bitte!))
Die Würde des Menschen ist unantastbar. GG Art. 1,1
Der deutsche Staat hat die Würde aller Menschen zu schützen und es steht außerhalb jeglicher Debatte, ob diese Würde angerührt werden kann. Es ist gängige Rechtsauffassung, dass diese Würde durch die weiteren Grundrechte im Grundgesetz definiert wird. Liest man sich diese weiteren Grundrechte durch, stellt man fest, dass ein paar sich auf alle Menschen beziehen und damit Menschenrechte sind und ein paar sich nur auf Deutsche beziehen und damit nur Bürgerrechte sind.
Eine aktuelle Version des Grundgesetzes findet sich immer bei de jure.