Demokratie ist eine von mehreren Regierungsformen, die Staaten aufweisen können. In der klassischen Staatsformenlehre von Aristoteles war Demokratie (von demos (Volk) und kratein (Herrschaft) aus Begriffsgründen eine entartete Form der Volksherrschaft. Er entwickelte folgendes System:
Aus diesem ergibt sich auch die klassische Idee des Verfassungszyklus. Eine gerechte Einzelherrschaft entartet langsam, wird dann von einer Gruppe abgelöst, die irgendwann nur noch die eigenen Ziele im Blick haben und dann vom Volk abgelöst werden. Der Pöbel setzt sich aufgrund seiner Masse durch und irgendwann kommt ein starker Herrscher, der aufräumt.
Die Demokratie selbst gibt es in zwei Arten. Die direkte Demokratie sieht die Herrschaftsausübung direkt in der Hand der einzelnen Bürger, während die indirekte oder repräsentative Demokratie vorsieht, dass gewählte Volksvertreter die Herrschaft ausüben.
In allen modernen Verfassungsstaaten, die man als Demokratie bezeichnen kann finden sich repräsentative Systeme, die mehr oder minder starke direkte Züge tragen. Dies ergibt sich hauptsächlich aus pragmatischen Überlegungen, da die modernen Bevölkerungszahlen und die Komplexität moderner politischer Entscheidungen kaum eine Wahl lassen, als Gesetze von wenigen spezialisierten Beauftragten beschließen zu lassen. Diese müssen aber immer noch dem Volk verpflichtet sein.
Dazu gibt es einige Nebenbedingungen, die dafür sorgen, dass eine Demokratie auch wirklich ihren Zweck erfüllen kann. Diese sind in den anderen Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes zu finden. Ohne Rechtsstaat, Sozialsstaat und Bindung an das Grundgesetz ist eine wirkliche Demokratie nicht möglich.