Der Bundestag ist das deutsche Parlament und vertritt die Bevölkerung in der Gesetzgebung. Er ist der Mittelpunkt der deutschen Demokratie und hat vier zentrale Funktionen:
- Er besitzt die Gesetzgebungsfunktion in der er zentral Gesetze formuliert, berät und billigt.
- Er besitzt die Haushaltsfunktion in der er die Finanzen des Bundes genehmigt und gestaltet.
- In der Wahlfunktion wählt er den Bundeskanzler.
- Und in seiner Kontrollfunktion hat er die Aufgabe das Regierungshandeln zu kontrollieren.
Der Bundestag besitzt formal eine Verwaltung, die von den Bundestagspräsidenten und -vizepräsidenten geleitet wird. Dazu gibt es noch den Ältestenrat, in dem unter anderem disziplinarische Entscheidungen getroffen werden. Die Parteien im Bundestag bilden Fraktionen, wenn sie mindestens 5% der Abgeordneten des Bundestages umfassen. Das bedeutet dann, dass sie mehr Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Um zu arbeiten, ordnet sich der Bundestag in verschiedene Ausschüsse:
- In den ständigen Ausschüssen werden über Gesetze beraten. Diese werden entsprechend den Ministerien der Bundesregierung gebildet.
- Im Petitionsausschuss beschäftigen Abgeordnete mit Petitionen von Bürgern.
- In verschiedenen gemeinsamenAusschüssen kommunizieren Abgeordnete mit dem Bundesrat und Europaabgeordneten.
- Untersuchungsausschüsse werden zur Kontrolle der Regierung ins Leben gerufen und beschäftigen sich mit der Aufklärung des Regierungshandelns in bestimmten Bereichen.
- In Enquete-Kommissionen sitzen Abgeordnete und Sachverständige zusammen und analysieren neue Felder der Politik.